Auto darf man haben wenn der Antrag gestellt wird, bis zu einem gewissen Wert (bei Bürgergeld 15.000 euro, bei Grundsicherung nur die Hälfte). Der Wohnwagen fällt vom Wert ja kaum ins Gewicht. Ein Anhänger auch nicht. Die laufenden Kosten sind natürlich aus dem Regelsatz zu zahlen.
Wir sind voll hier...
Deswegen müssen wir umziehen.
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