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  1. #61
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von TimBim Beitrag anzeigen
    Hin und wieder reist ja auch jemand illegal ein. Daher ist es eine durchaus berechtigte Frage, ob so jemand direkt wieder ausgewiesen wird und wieder 1000€ Handgeld bekommt.
    https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFl...bote-node.html

    Wenn die Person jedoch aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist oder wenn von ihr eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, kann die Frist auf bis zu zehn Jahre ausgeweitet werden.
    Tritt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Kraft, so wird dies für die betroffene Person im bundesweiten polizeilichen Informationssystem INPOL und im Ausländerzentralregister eingetragen. Bei einer Einreisekontrolle kann dann die Einreise verweigert werden, bei einem illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet sogar eine Festnahme erfolgen.
    Das gilt für den gesamten Schengen-Raum.

    Jemand, der hier illegal einreist, wird sicherlich keinen Anspruch auf Handgeld haben.

  2. #62
    Fire and Blood Avatar von manial fly
    Ort: Nashville
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFl...bote-node.html




    Das gilt für den gesamten Schengen-Raum.

    Jemand, der hier illegal einreist, wird sicherlich keinen Anspruch auf Handgeld haben.
    Mal davon ab, wenn hier jemand wieder einreist - oder generell hier hin flüchtet - dann doch um hier zu bleiben. In Deutschland zu leben dürfte immer noch weitaus besser sein als mit 1000 Euro in Afghanistan.

  3. #63
    When we were kings Avatar von *Blue*
    Ort: Behind the wheel
    @Schwarzer Kater - danke für deine Antwort



    @manial -
    keiner meckert hier über die Abschiebung - wirklich kein einziger.

    es wird das wie und wann diskutiert.
    und da heute die Zeitungen voll mit dem Thema Abschiebungen im allgemeinen sind - und dabei so einiges ans Licht kommt, eben zB das mit dem Handgeld, wie unfassbar teuer so eine Abschiebung ist, dass ca. 70% aller geplanten Abschiebungen sowieso scheiter - schreiben die Leute halt jetzt drüber.
    Bisher wurde in meinen Augen das Thema Abschiebungen ziemlich nebulös behandelt.

    jetzt wird vll einigen klar, dass "Abschiebeoffensiven" wirklich ein klares politisches Ablenkungsmanöver sind.
    es ist so unendlich schwierig selbst Schwerstverbrecher abzuschieben.

    ich bin froh, wenn das Thema mal so genau und rechtlich gesichert wie möglich, in der nächsten Zeit in den Medien und Talkshows bleibt.
    Geändert von *Blue* (31-08-2024 um 10:01 Uhr)

    "Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
    There are 10 types of people in the world:
    Those who understand binary, and those who don't.


  4. #64
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFl...bote-node.html




    Das gilt für den gesamten Schengen-Raum.

    Jemand, der hier illegal einreist, wird sicherlich keinen Anspruch auf Handgeld haben.
    Bist Du Dir da sicher?

    Ich könnte mir erstens vorstellen, dass ein neuer Asylantrag gestellt werden kann, da sich auf Grund des neuerlichen Aufenthalts in Afghanistan, die Grundlage des Asylbescheids geändert hat.

    Und zweitens kann ich im Urteil des BVerwG und in der EMRK nicht erkennen, warum jemand der illegal eingereist ist kein Handgeld bekommen sollte. Das würde ja auch wenig Sinn machen, wenn der Vergewaltiger einer Minderjährigen besser gestellt würde als jemand der illegal einreist.

  5. #65
    Zitat Zitat von manial fly Beitrag anzeigen
    Mal davon ab, wenn hier jemand wieder einreist - oder generell hier hin flüchtet - dann doch um hier zu bleiben. In Deutschland zu leben dürfte immer noch weitaus besser sein als mit 1000 Euro in Afghanistan.
    Mit 1000€ in Afghanistan zu leben ist immer noch besser als ohne 1000€ in Afghanistan zu leben.

  6. #66
    Fire and Blood Avatar von manial fly
    Ort: Nashville
    Zitat Zitat von *Blue* Beitrag anzeigen
    @Schwarzer Kater - danke für deine Antwort



    @manial -
    keiner meckert hier über die Abschiebung - wirklich kein einziger.

    es wird das wie und wann diskutiert.
    und da heute die Zeitungen voll mit dem Thema Abschiebungen im allgemeinen sind - und dabei so einiges ans Licht kommt, eben zB das mit dem Handgeld, wie unfassbar teuer so eine Abschiebung ist, dass ca. 70% aller geplanten Abschiebungen sowieso scheiter - schreiben die Leute halt jetzt drüber.
    Bisher wurde in meinen Augen das Thema Abschiebungen ziemlich nebulös behandelt.

    jetzt wird vll einigen klar, dass "Abschiebeoffensiven" wirklich ein klares politisches Ablenkungsmanöver sind.
    es ist so unendlich schwierig selbst Schwerstverbrecher abzuschieben.

    ich bin froh, wenn das Thema mal so genau und rechtlich gesichert wie möglich, in der nächsten Zeit in den Medien und Talkshows bleibt.
    Ich schrieb ja es wird die ganze Zeit über das wie und wann gemeckert.
    Nach dem Anschlag von Mannheim war das Geschrei wieder groß und ich erinnere mich dass damals schon gesagt wurde, dass das mit Abschiebungen - speziell nach Afghanistan - nicht mal eben so ist. Und mal eben Gesetze ändern wie es Fraktal gerne hätte, damit diese Leute keine 1000 Euro bekommen, geht erst recht nicht mal eben so. Ganz unabhängig davon dass wir immernoch ein Rechtstaat sind und keine Unmenschen. Eine Abschiebung nach Afghanistan ist möglicherweise sowieso schon ein Todesurteil aber ganz ohne Geld doch erst Recht.

    Warum führen wir nicht einfach wieder die Todesstrafe ein? Das wäre dem ein oder anderen am Liebsten, wobei dann gibts sicher auch wieder gemecker, weil zu teuer.


    Zitat Zitat von TimBim Beitrag anzeigen
    Mit 1000€ in Afghanistan zu leben ist immer noch besser als ohne 1000€ in Afghanistan zu leben.
    Es kommt aber doch kein Mensch hier hin nur um sich mal eben die 1000 Euro abzugreifen. Ist ja nicht so als müssten die einfach nur den nächsten Flieger nehmen. Wenn die schon hier sind, dann wollen die auch bleiben.

    Und wie lang sie überhaupt jetzt noch in Afghanistan leben ist die nächste Frage.

  7. #67
    Was kostet eigentlich ein neuer Pass?

  8. #68
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von manial fly Beitrag anzeigen

    Warum führen wir nicht einfach wieder die Todesstrafe ein? Das wäre dem ein oder anderen am Liebsten, wobei dann gibts sicher auch wieder gemecker, weil zu teuer.
    Findest du das jetzt hilfreich bei der Versachlichung des schwierigen Themas?
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  9. #69
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von TimBim Beitrag anzeigen

    Ich könnte mir erstens vorstellen, dass ein neuer Asylantrag gestellt werden kann, da sich auf Grund des neuerlichen Aufenthalts in Afghanistan, die Grundlage des Asylbescheids geändert hat.
    Welche Rechtsgrundlage - hier: rechtskräftige Abschiebung wegen einer Vergewaltigung - sollte sich deiner Vorstellung nach geändert haben?
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  10. #70
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    Welche Rechtsgrundlage - hier: rechtskräftige Abschiebung wegen einer Vergewaltigung - sollte sich deiner Vorstellung nach geändert haben?
    Die Voraussetzung für eine Abschiebung ist ein fehlendes Bleiberecht in Deutschland. Ein laufendes Asylverfahren verhindert eine Abschiebung. Wenn also nach einer Wiedereinreise ein neues Asylverfahren, aufgrund neuer Erlebnisse in Afghanistan, gestellt wird, klappt es nicht mit der sofortigen, neuerlichen Abschiebung.

  11. #71
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von TimBim Beitrag anzeigen
    Die Voraussetzung für eine Abschiebung ist ein fehlendes Bleiberecht in Deutschland. Ein laufendes Asylverfahren verhindert eine Abschiebung. Wenn also nach einer Wiedereinreise ein neues Asylverfahren, aufgrund neuer Erlebnisse in Afghanistan, gestellt wird, klappt es nicht mit der sofortigen, neuerlichen Abschiebung.
    https://www.asyl.net/view/rueckfuehr...tritt-in-kraft
    Mit einer Änderung von § 14 Abs. 3 AsylG ist es nunmehr möglich, dass die Stellung des Asylantrags der Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft nicht entgegensteht, wenn zum Zeitpunkt der Stellung des Asylantrags die Voraussetzungen der Abschiebungshaft vorlagen. Damit könnte prinzipiell jede Person, die (aufgrund mangelnder legaler Fluchtwege) nach einem irregulären Grenzübertritt aufgegriffen wird und einen Asylantrag stellt, bei unterstellter Fluchtgefahr in Abschiebungshaft genommen werden – wofür aber auch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (u.a. darf die Haft laut dem ebenfalls geänderten § 62 Abs. 3 S. 3 AufenthG nur angeordnet werden, wenn feststeht, dass sie innerhalb von sechs Monaten auch tatsächlich durchgeführt werden kann). Mit der Änderung von § 62 Abs. 3 AufenthG wird es zudem möglich sein, dass eine Sicherungshaft angeordnet werden kann, wenn die betroffene Person nach einer erlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig geworden ist oder entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot eingereist ist.
    Der ganze Punkt "Änderungen bei der Abschiebehaft" ist aufschluss- und hilfreich.
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  12. #72
    Ich frage, mal wieder ganz naiv, weshalb sind die Abschiebungen so wie sie in D vor ca 45 Jahren waren, nicht mehr möglich?
    Es war so: Um 06.00 Uhr morgens kamen 2 Polizisten und 1 Man von der Ausländerbehörde, sie klingelten und hielten den Illegalen den Abschiebebescheid vor die Nase. 30 Min Zeit um das Notwendigste einzupacken und ab zum Flughafen. Sofort Abflug ins Ursprungsland. Nix Handgeld, und nur wenn das Flugzeug voll war kamen sie in einer Art "Warteeinrichtung" bis 2 Tage später erneut ein Flugzeug parat stand.

    Das kenne ich von Menschen (Bekannte von mir) aus meinem Ursprungsland (Ostblock) die illegal nach D kamen.
    Da ich legal hierher kam, konnte ich sie während meines Urlaubs dort, sprechen.


    Und jetzt können nicht mal Illegale, die hier in D sogar Verbrechen begangen haben, abgeschoben werden?
    Geändert von CrazyOldLady (31-08-2024 um 10:57 Uhr)

  13. #73
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    https://www.asyl.net/view/rueckfuehr...tritt-in-kraft

    Mit einer Änderung von § 14 Abs. 3 AsylG ist es nunmehr möglich, dass die Stellung des Asylantrags der Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft nicht entgegensteht, wenn zum Zeitpunkt der Stellung des Asylantrags die Voraussetzungen der Abschiebungshaft vorlagen. Damit könnte prinzipiell jede Person, die (aufgrund mangelnder legaler Fluchtwege) nach einem irregulären Grenzübertritt aufgegriffen wird und einen Asylantrag stellt, bei unterstellter Fluchtgefahr in Abschiebungshaft genommen werden – wofür aber auch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (u.a. darf die Haft laut dem ebenfalls geänderten § 62 Abs. 3 S. 3 AufenthG nur angeordnet werden, wenn feststeht, dass sie innerhalb von sechs Monaten auch tatsächlich durchgeführt werden kann). Mit der Änderung von § 62 Abs. 3 AufenthG wird es zudem möglich sein, dass eine Sicherungshaft angeordnet werden kann, wenn die betroffene Person nach einer erlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig geworden ist oder entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot eingereist ist.
    Der ganze Punkt "Änderungen bei der Abschiebehaft" ist aufschluss- und hilfreich.

    Der Gesetzestext klingt für mich aber etwas anders:
    (3) Befindet sich der Ausländer in Haft oder sonstigem öffentlichem Gewahrsam oder lagen zum Zeitpunkt der Stellung des Asylantrags die Voraussetzungen der Abschiebungshaft vor, so steht die Stellung des Asylantrags der Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft nicht entgegen. Dem Ausländer ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl Verbindung aufzunehmen, es sei denn, er hat sich selbst vorher anwaltlichen Beistands versichert. Die Abschiebungshaft endet mit der Zustellung der Entscheidung des Bundesamtes, spätestens jedoch vier Wochen nach Eingang des Asylantrags beim Bundesamt, es sei denn, es wurde auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren ein Auf- oder Wiederaufnahmeersuchen an einen anderen Staat gerichtet oder der Asylantrag wurde abgelehnt.
    Der Rückkehrer kann also in Abschiebehaft genommen werden, kann aber trotzdem einen neuen Asylantrag stellen und wird, wenn der Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen entschieden wird, aus der Abschiebehaft entlassen.

  14. #74
    Zitat Zitat von MemyselfandI Beitrag anzeigen
    Solange nichts gemacht wird ist das Genörgel groß & wenn was gemacht wird, wird das Genörgel noch größer?
    Manmanman...
    scheint mittlerweile ein Reflex zu sein, dass man alles ablehnt was die Regierung macht. Kommt mir hier so langsam auch vor wie auf FB, wo reflexartig unter allen politischen Artikeln vorsorglich mal der Deppensmiley gedrückt wird

  15. #75
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von TimBim Beitrag anzeigen
    Der Gesetzestext klingt für mich aber etwas anders:
    Kann es sein, dass es im Gesetzestext um einen Erstantrag geht, während du bei einem erneuten Antrag nach einer rechtskräftigen Abschiebung bist, also bei einer anderen Gesetzeslage?
    Nein ist ein vollständiger Satz.

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