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  1. #196
    Zitat Zitat von vergas Beitrag anzeigen
    Und genau das halte ich für grundverkehrt. Es sollte 1x die Möglichkeit geben, Einspruch einzulegen. Danach nur noch, wenn man es aus eigenen Mitteln finanzieren kann.
    Ist aber auch problematisch: Rechtsschutz nur für den, der ihn sich leisten kann.

  2. #197
    Zitat Zitat von NewMorning Beitrag anzeigen
    Ist aber auch problematisch: Rechtsschutz nur für den, der ihn sich leisten kann.

  3. #198
    Zitat Zitat von NewMorning Beitrag anzeigen
    Ist aber auch problematisch: Rechtsschutz nur für den, der ihn sich leisten kann.

  4. #199
    Zitat Zitat von NewMorning Beitrag anzeigen
    Ist aber auch problematisch: Rechtsschutz nur für den, der ihn sich leisten kann.
    Das Problem betrifft aber doch auch hunderttausende einheimische Bürger. Und auch die Rechtschutzversicherung ist nicht das Tor zum Paradies. Glaub mal ja nicht, dass du dich damit jahrelang durch alle Instanzen klagen kannst. Dann bekommst du aber ganz schnell die Kündigung.

  5. #200
    Es geht doch um keine Rechtschutzversicherung.

  6. #201
    When we were kings Avatar von *Blue*
    Ort: Behind the wheel
    mE läuft das alles über Prozesskostenhilfe

    Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und die Partei nicht von dem Prozess absehen würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste (fehlende Mutwilligkeit).

    es kommt hauptsächlich drauf an, ob die Klage eine Erfolgsaussicht hat.
    den letzten Punkt kann man ja nur schwierig beurteilen.

    Mit Prozesskostenhilfe kann man Gerichte - völlig unabhängig von Abschiebungen - schon lange beschäftigen.
    Gibt doch immer wieder in Stern-TV und solchen Formaten - Berichte über Leute, die x Klagen am Laufen haben - alle über Prozesskostenhilfe finanziert. Und was diese Klagewut den Steuerzahler kostet
    Geändert von *Blue* (14-10-2024 um 14:54 Uhr)

    "Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
    There are 10 types of people in the world:
    Those who understand binary, and those who don't.


  7. #202
    homo novus Avatar von caesar
    Ort: milchstrasse
    Bei strafprozessen oder Abschiebungen muss der Staat sowieso einen pflichtverteidiger stellen der aus der staatskasse bezahlt wird. Da die meisten, die abgeschoben werden sollen, zu arm für einen wahlverteidiger sind.

  8. #203
    Zitat Zitat von caesar Beitrag anzeigen
    Bei strafprozessen oder Abschiebungen muss der Staat sowieso einen pflichtverteidiger stellen der aus der staatskasse bezahlt wird. Da die meisten, die abgeschoben werden sollen, zu arm für einen wahlverteidiger sind.
    Das ist mir schon klar. Deshalb schrieb ich ja, dass nur 1x die Möglichkeit zum Widerspruch bestehen sollte. Wie Blue ergänzte, da entstehen Kosten in Milliardenhöhe. Für Anwälte übrigens ein äußerst lukratives Geschäft.

  9. #204
    Zitat Zitat von vergas Beitrag anzeigen
    Das ist mir schon klar. Deshalb schrieb ich ja, dass nur 1x die Möglichkeit zum Widerspruch bestehen sollte. Wie Blue ergänzte, da entstehen Kosten in Milliardenhöhe. Für Anwälte übrigens ein äußerst lukratives Geschäft.
    Das "Problem" ist, dass du in #195 Leuten mit genügend eigenen Mitteln mehr Instanzen zugestanden hast.

    Die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, kann man vielleicht auf eine Instanz beschränken (ich bin mir nicht sicher.) Eine Hintertür für Selbstzahler wäre dann aber nicht sinnvoll. Nicht nur aus Gerechtigkeitsgründen. Sondern auch, weil die Überlastung der Gerichte und die jahrelange Verschleppung der eigentlich fälligen Ausreise/Abschiebung nicht nur ein Problem von Anwaltskosten sind.

  10. #205
    Zitat Zitat von NewMorning Beitrag anzeigen
    Ist aber auch problematisch: Rechtsschutz nur für den, der ihn sich leisten kann.
    Wieso? Ein Einspruch wurde berücksichtigt. Eine ewige Weiterverschleppung auf Steuerzahlerkosten finde ich noch weit problematischer. Viele Bürger müssen sich ihre Behördenkämpfe auch selbst finanzieren und ziehen die Reißleine, wenn es zu teuer wird.

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