Es geht doch um keine Rechtschutzversicherung.
mE läuft das alles über Prozesskostenhilfe
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und die Partei nicht von dem Prozess absehen würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste (fehlende Mutwilligkeit).
es kommt hauptsächlich drauf an, ob die Klage eine Erfolgsaussicht hat.
den letzten Punkt kann man ja nur schwierig beurteilen.
Mit Prozesskostenhilfe kann man Gerichte - völlig unabhängig von Abschiebungen - schon lange beschäftigen.
Gibt doch immer wieder in Stern-TV und solchen Formaten - Berichte über Leute, die x Klagen am Laufen haben - alle über Prozesskostenhilfe finanziert. Und was diese Klagewut den Steuerzahler kostet
Geändert von *Blue* (14-10-2024 um 14:54 Uhr)
"Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
There are 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't.
Bei strafprozessen oder Abschiebungen muss der Staat sowieso einen pflichtverteidiger stellen der aus der staatskasse bezahlt wird. Da die meisten, die abgeschoben werden sollen, zu arm für einen wahlverteidiger sind.
Das "Problem" ist, dass du in #195 Leuten mit genügend eigenen Mitteln mehr Instanzen zugestanden hast.
Die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, kann man vielleicht auf eine Instanz beschränken (ich bin mir nicht sicher.) Eine Hintertür für Selbstzahler wäre dann aber nicht sinnvoll. Nicht nur aus Gerechtigkeitsgründen. Sondern auch, weil die Überlastung der Gerichte und die jahrelange Verschleppung der eigentlich fälligen Ausreise/Abschiebung nicht nur ein Problem von Anwaltskosten sind.