Zitat von
Descartes
Genaueres steht auf Seite 18 des Dokuments: Die Gastarbeiter-Regelung "findet auf Ausländer Anwendung, die auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist sind"
Der Nachweis über den Versuch des Erwerbs von deutschen Sprachkenntnissen auf der Stufe B1 ist eine zusätzliche Härtefallklausel, die die Gastarbeitergeneration (bis 1974/1990) mit dieser Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts gar nicht betreffen soll. Es soll "nur" die Verständigung in deutscher Sprache im Alltagsleben ohne nennenswerte Probleme möglich sein, damit Gastarbeiterinnen eingebürgert werden können. Ich denke mal, "Guten Tag", "Ja", "Nein", "Bitte", "Danke", "Auf Wiedersehen" wird da ausreichen. Die Härtfallklausel gilt für andere Personengruppen, die nicht zu dieser Gastarbeitergeneration gehören.