Zitat von
Will.Hunting
So, mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung, kenne ich es auch.
Auf welcher Grundlage man Zahlungen zurückhalten können sollte, wüsste ich jetzt nicht. Und auch dann sollte man das Geld besser zurücklegen, um die entsprechende Nachzahlung zum Jahresende bedienen zu können. Die Abschläge sind im Grunde ja nur eine Art Ratenzahlung des Jahrespreises, den man ansich - außer über den Verbrauch oder ggf. über einen Wechsel des Anbieters - so gut wie gar nicht beeinflussen kann.