Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, würde dies bedeuten, dass jede Person ohne psychologische oder ärztliche Beratung oder Behandlung durch einen einfachen Gang zum Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern kann.
Dieser Vorgang wäre einmal im Jahr möglich (Art. 3, § 1).
Dadurch wäre ein Mann rechtlich eine Frau, eine Frau rechtlich ein Mann.
Alle können 1x jährlich ihren amtlichen Geschlechtseintrag sowie ihren Vornamen beliebig ändern.
Dafür braucht es keine Therapie oder Operation.
Das soll ab einem Alter von 14 Jahren möglich sein.
Wenn andere Menschen daraufhin (auch fahrlässig) die „falschen“ Pronomen verwenden, könnte sie das bis 2.500 € kosten.
Auf Wunsch sollen – ohne psychologisches Gutachten – auch Operationen vorgenommen werden.
Diese sollen von der Krankenkasse bezahlt werden, auch wenn es keinerlei Notwendigkeit dafür gibt.
Das soll ebenfalls ab 14 Jahren möglich sein. Jugendliche sollen sich also sterilisieren lassen können, ohne, dass die Eltern etwas dagegen tun könnten.
„Transsexualität“ wird ausgelöscht, es gibt nur noch „Transgender“.