Ja wenn es denn so leicht wäre.
Auf Gelder aus der EU hat die Türkei, welche sich nun mal seit fast 20 Jahren in Beitrittsverhandlungen befinden, Anspruch. Diese könnten eingefroren werden wenn man die Verhandlungen mit der Türkei abbricht. Dies würde die Bundeskanzlerin gerne in Brüssel anbringen, stößt dabei aber nicht überall auf Zustimmung. Ergo, man ist sich nicht einig. Was also soll die Kanzlerin da noch weiter tun als dieses Anliegen vorzutragen?
Urlaubsflüge stoppen? Also den Reiseveranstaltern befehlen keine Reisen mehr in die Türkei zu verkaufen? Mit welchem Recht soll die Bundesregierung dies durchsetzen?
Ebenso Einreiseverbote verhängen. Welcher Paragraph soll da zum Greifen kommen? Man kann ihnen Verbieten politischen Auftritte zu veranstalten aber eine Einreiseverbot trotz gültigem Visum?
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Der Punkt Waffendeals ist ein Punkt der wirklich aufstößt. Aber die sind ja seit einiger Zeit schon deutlich zurückgegangen. Aber da gibt es ja noch so Firmen wie Rheinmetall, denen man vorwirft Deals mit der Türkei zu machen. Aber kann man einer Firma wirklich verbieten Deals mit anderen Ländern zu machen? Und selbst wenn, dann holt sich der Sultan die Waffen woanders, bzw. macht dies ja schon.
So sehr einem die Machenschaften von Erdogan stinken und man am liebsten möchte dass er sich beim allmorgendlichen Toilettengang wegspült ... aber irgendwelche Dinge, die man am besten mit der Türkei veranstalten sollte, sind nun mal nicht so einfach duchzubringen wie das Kaffee bestellen bei Starbucks. Leider... oder doch, dank einer rechtsstaatlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung, zum Glück?